Kontrollsystem und Verwaltungskosten bei EU-Förderverfahren in den Bereichen EGFL und ELER

13.07.2015

Der neue Agrarkommissar der Europäischen Union (EU) Phil Hogan hat von den Mitgliedstaaten Vorschläge erbeten, wie die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) vereinfacht werden kann. Er möchte auch die Aufgabenteilung zwischen der EU und den Mitgliedstaaten in seine Überlegungen einbeziehen.

Der Rechnungshof Baden-Württemberg als unabhängige Prüfeinrichtung hält es für möglich und erforderlich, die geteilte Mittelverwaltung des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) wesentlich zu vereinfachen. Diese Einschätzung beruht auf unseren Prüferfahrungen, wie staatliche Ausgaben gleichzeitig sicher getätigt und Verwaltungsprozesse optimiert werden, um Kosten einzusparen.

Innerhalb der EU sind die Rahmenbedingungen für Förderungen mit Bezug auf den ländlichen Raum sehr unterschiedlich. Sie betreffen administrative, sozio-ökonomische, agrar-strukturelle und natur-räumliche Parameter. Die bisher übliche Steuerung der Verwaltung aller Mitgliedstaaten mithilfe gleicher Detailvorschriften führt zu Friktionen in allen Bereichen.

Ziel sollte ein Systemwechsel sein. Die Zusammenarbeit zwischen der EU und den Mitgliedstaaten bzw. ihren Regionen sollte selbstständige Verwaltungen fördern. Dafür sind inhaltlich und zeitlich verlässliche Grundlagen Voraussetzung. Das administrative Handeln muss für die Landwirte, die Verwaltungsmitarbeiter und die Bürger verständlich und vernünftig sein.

Die EU sollte durch Rahmenvorgaben und Ergebnisprüfung steuern. Zusätzliche Vorgaben sollte sie nur für diejenigen Verwaltungen machen, die im Ergebnis nicht angemessen richtig arbeiten.

Bei Förderungen, die von der bewirtschafteten Fläche abhängen, sollte die geforderte Genauigkeit der Flächenangaben und ihrer Überprüfung in einem angemessenen Verhältnis zur praktischen Vernunft bei Verwaltungsvorgängen und bei naturbezogener Produktion stehen. Die EU sollte auch hier mehr Festlegungen den Mitgliedstaaten bzw. ihren Regionen überlassen und ausreichende Toleranzen zulassen. Bagatellregelungen müssen durchgehend wirken und die Verwaltung vereinfachen.

Für die neue Förderperiode 2014 bis 2020 hat die EU dagegen die Regelungen noch durch zusätzliche Kontrollvorgänge und Detailvorgaben für alle Mitgliedstaaten verschärft. Die Politik beabsichtigt, Mittel von der Betriebsprämie in die Fachförderungen umzuschichten. Diese verursachen erheblich höhere Kosten. Wenn das System nicht geändert wird, werden die Verwaltungskosten und der bürokratische Druck auf die Antragsteller weiter steigen.

Letzte Änderung dieses Artikels: 10.07.2015