Versorgungsrücklage und Versorgungsfonds

08.04.2015

Steigende Versorgungsausgaben bedeuten finanzielle Risiken für den Landeshaushalt. Inwieweit diesen Risiken mit den beiden vom Land eingerichteten Sondervermögen „Versorgungsrücklage“ und „Versorgungsfonds“ angemessen und wirksam begegnet werden kann, hat der Rechnungshof untersucht. Dabei kam er zu folgenden Ergebnissen:

  • Versorgungsrücklage und Versorgungsfonds sind - neben weiteren Maßnahmen - geeignete und notwendige Instrumente, um den Risiken der steigenden Versorgungsausgaben zu begegnen. Beide Vermögen sollten auch weiterhin beibehalten werden. Die zukünftigen jährlichen Zuführungen zum Versorgungsfonds sollten sogar angemessen erhöht werden;
  • die Anlage der Mittel aus den beiden Sondervermögen war - jedenfalls in der Vergangenheit und unter Inkaufnahme eines vertretbaren Risikos - unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten selbst bei einer überwiegenden Kreditfinanzierung gerechtfertigt;
  • auch die sonstigen Aspekte, wie die generationengerechtere Lasten-Nutzen-Relation, die Kostentransparenz und die Einbeziehung gegebenenfalls notwendiger Kreditfinanzierungen in die Schuldenobergrenze, sprechen für die Beibehaltung beider Vorsorgeinstrumente;
  • die bisherige Wertentwicklung der aktiv gemanagten Versorgungsrücklage lässt angesichts der aufgewendeten Gebühren und Honorare deren künftige Verwaltung - zumindest teilweise - in passiver Form angezeigt erscheinen;
  • die Anlage der Gelder war, soweit geprüft, ordnungsgemäß. Allerdings sollten bestimmte Korrekturen im Verfahren vorgenommen werden, die auch die Transparenz des Anlageerfolges erhöhen würden;
  • die Höhe der vorgesehenen Entnahmen sollte rechtzeitig - und möglichst bald - vor Beginn der Entnahmephase gesetzlich festgelegt werden. Dazu sollte überlegt werden, die Versorgungsverpflichtungen zwischen Haushalt und Sondervermögen dynamisch statt statisch zu verteilen.

Letzte Änderung dieses Artikels: 08.04.2015