Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes: Fachförderungen und Staatlicher Hochbau
17.06.2013
Um die festgestellte Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts abzuwehren, unterstützte der Bund mit dem „Gesetz zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der Kommunen und der Länder“ vom 02.03.2009 (Zukunftsinvestitionsgesetz) in den Jahren 2009 bis 2011 zusätzliche Investitionen der Kommunen und der Länder mit 10 Mrd. Euro.
Das Land Baden-Württemberg erhielt 1.237,5 Mio. Euro. Für Kommunen und Landkreise wurden davon 257 Mio. Euro für Fachförderungen und 609 Mio. Euro für die Bildungs- und Infrastrukturpauschalen zur Verfügung gestellt. Die Bildungs- und Infrastrukturpauschalen untersuchte der Rechnungshof 2010 und berichtete darüber mit dem Sonderbericht vom Februar 2011.
Für eigene Maßnahmen des Landes und Zuschüsse an Dritte standen 371,5 Mio. Euro zur Verfügung. Davon sollten 193,0 Mio. Euro für Investitionen im Staatlichen Hochbau, dort im Bildungsbereich, verwendet werden.
Mit diesem Sonderbericht wird über die Fachförderungen und über die Finanzhilfen im Staatlichen Hochbau berichtet.
Wesentliches Ziel des Rechnungshofs war zu untersuchen, ob die Finanzhilfen des Bundes entsprechend den rechtlichen Rahmenbedingungen eingesetzt und ob im Einzelfall ein konjunktureller Impuls ausgelöst wurde.
Fachförderungen
Für die Förderung von Krankenhäusern, städtebaulichen Erneuerungsmaßnahmen, strukturverbessernden Maßnahmen im Ländlichen Raum, Breitbandinfrastrukturen im Ländlichen Raum und von Tourismuseinrichtungen wurden 255,6 Mio. Euro verwendet.
Der Rechnungshof und die Staatlichen Rechnungsprüfungsämter prüften landesweit 125 der geförderten 500 Maßnahmen.
Die Zuwendungen wurden fristgerecht bis Ende 2011 in Anspruch genommen.
Bei der Förderung der Krankenhäuser entsprach das Bewilligungsverfahren nicht dem Beschluss des Ministerrats. Das Ministerium teilt diese Auffassung nicht.
Die Zuwendungen für städtebauliche Maßnahmen wurden weitgehend ordnungsgemäß bewilligt und abgerechnet.
Die Zuwendungen für Strukturverbesserungen im Ländlichen Raum wurden, von wenigen Ausnahmen abgesehen, ordnungsgemäß bewilligt und abgerechnet.
Der Bau einer Mehrzweckhalle ist nicht mit den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit vereinbar. Das Ministerium sieht dagegen keine Verletzung von haushaltsrechtlichen Grundsätzen.
Nur wenige Verwendungsnachweise enthielten nicht förderfähige Kosten. Die Zuwendungen wurden entsprechend gekürzt.
Die Zuwendungen für den Ausbau der Breitbandinfrastruktur wurden ordnungsgemäß bewilligt. Die geprüften Rechnungsunterlagen waren korrekt. Die geförderten Breitbandnetze konnten zum Zeitpunkt der örtlichen Erhebungen in der Regel genutzt werden. Allerdings war die Anzahl der Nutzer weniger zufriedenstellend.
Das Ministerium begründet dies mit den üblichen Anlaufschwierigkeiten. Erfahrungsgemäß würde die Zahl der Nutzer zunehmen.
Die Zuwendungen für die Verbesserung der Tourismusinfrastruktur leisteten weitgehend einen Beitrag zur Auflösung des bestehenden Sanierungsstaus. Das Verwaltungsverfahren war in der Regel ordnungsgemäß, die geprüften Rechnungsunterlagen, von einer Ausnahme abgesehen, korrekt. Bei zwei Maßnahmen besteht Dissens, ob es sich bei den geförderten Projekten um touristische Einrichtungen handelt.
Der finanzielle Anreiz des Bundes von 255,6 Mio. Euro bewirkte kommunale Investitionen von hochgerechnet insgesamt 650 Mio. Euro. Ohne die Zuwendungen wären die Investitionen nicht bzw. nicht zu diesem Zeitpunkt durchgeführt worden. Der Rechnungshof geht davon aus, dass durch die zusätzlichen Investitionen infolge der Zuwendungen ein konjunktureller Impuls ausgelöst wurde.
Staatlicher Hochbau
Für Investitionen im Staatlichen Hochbau, dort im Bildungsbereich, wurden 263,1 Mio. Euro verwendet.
Der Rechnungshof und die Staatlichen Rechnungsprüfungsämter prüften landesweit 87 der geförderten 151 Maßnahmen.
Die Finanzhilfen des Bundes wurden für förderfähige Investitionen verwendet und fristgerecht bis Ende 2011 in Anspruch genommen. Die geprüften Abrechnungen von Planungs- und Bauleistungen waren weitgehend ordnungsgemäß, die Vergaben überwiegend korrekt.
Der Bau eines Reitschulheims ist nicht mit den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit vereinbar. Der Landesbetrieb Vermögen und Bau teilt diese Auffassung nicht.
Der finanzielle Anreiz des Bundes von 193,0 Mio. Euro bewirkte Investitionen im Staatlichen Hochbau von insgesamt 263,1 Mio. Euro. Ohne die Finanzhilfen wären die Investitionen nicht bzw. nicht zu diesem Zeitpunkt durchgeführt worden. Der Rechnungshof geht davon aus, dass durch die zusätzlichen Investitionen infolge der Finanzhilfen ein konjunktureller Impuls ausgelöst wurde.