Ansätze für ein optimiertes Erhaltungsmanagement bei Landesstraßen

26.10.2009 Der Zustand vieler Landesstraßen hat sich in den letzten Jahren so verschlechtert, dass immer häufiger Geschwindigkeiten und Lasten begrenzt werden müssen.

Aus finanziellen Gründen (immer größere Schäden führen zu immer höheren Folgekosten) und aus Gründen der Verkehrssicherheit und des Verkehrsflusses ist es erforderlich, dass das Land diesem Trend energischer als bisher entgegensteuert. Ein erster Schritt ist das Konjunkturprogramm des Landes, mit dem die für 2009 und 2010 veranschlagten 50 Mio. Euro für den Erhalt um jeweils 40 Mio. Euro auf 90 Mio. Euro je Jahr aufgestockt werden. Es fehlt allerdings an der Kontinuität, um den Investitionsstau beim Straßenerhalt abzubauen. Das Konjunkturprogramm ist auf zwei Jahre befristet, danach sollen nach gegenwärtigem Stand die verfügbaren Erhaltungsmittel deutlich zurückgeführt werden.

Damit wäre das mittel- bis langfristig zu verfolgende Ziel, die Landesstraßen in einem Zustand zu erhalten, mit dem der Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg konkurrenzfähig bleibt, nicht mehr erreichbar.

Nach Berechnungen des Rechnungshofs ist es selbst bei optimiertem Erhaltungsmanagement zwingend, den Haushaltsansatz für den baulichen Erhalt auf etwa 100 Mio. Euro je Jahr zu erhöhen. Dieser Betrag sollte nicht wie bisher von Jahr zu Jahr schwanken, sondern verlässlich verfügbar sein. Nur so können Planungssicherheit gewährleistet und unwirtschaftliche Erhaltungsstrategien vermieden werden.

Der Rechnungshof empfiehlt, die bisher von der Straßenbauverwaltung in größeren zeitlichen Abständen durchgeführten Zustandserfassungen um die betriebswirtschaftliche Erhaltungssystematik zu ergänzen.

Mit den betriebswirtschaftlichen Instrumenten sind der jährliche Verlust an Anlagevermögen und die für einen adäquaten Straßenerhalt notwendige Investition besser abschätzbar. Die Erhaltungsmittel können dann besser bedarfsorientiert dargestellt und eingesetzt werden.

Die in der Landesverwaltung eingeführten und teilweise noch umzusetzenden neuen Steuerungsinstrumente können dazu sinnvoll genutzt werden. Um die betriebswirtschaftlichen Instrumente konsequent anzuwenden und für das aufgezeigte Erhaltungsmanagement einzusetzen, sollten Aufgaben zusammengeführt werden. Vieles spricht dafür, dass dies am besten in der Organisationsform eines Landesbetriebs Straßenwesen gelingen könnte. Dieser könnte stufenweise aufgebaut werden. Wenn die Verwaltung flexibler wird und Aufgaben bündelt, sind weitere Effizienzgewinne sowie die notwendige Qualitätssicherung möglich. Außerdem kann so auf territoriale und funktionale Schnittstellen sowie den vorgegebenen Personalabbau in der Straßenbauverwaltung reagiert werden.

Der Rechnungshof verkennt nicht, dass angesichts der Daueraufgabe Haushaltskonsolidierung Erhaltungsmittel nur erhöht werden können, wenn innerhalb des Kapitels Straßenbau Haushaltsmittel umgeschichtet werden. Dem Erhalt des Landesstraßennetzes muss Vorrang vor dem Aus- und Neubau eingeräumt werden. Aus anderen Gründen wurden 2008 Mittel bereits vergleichbar umgeschichtet.

Es geht deshalb um einen bewussten Richtungswechsel, damit das vorhandene Vermögen an Landesstraßen bestmöglich zum Wohle der Bürger und der Wirtschaft des Landes erhalten wird und seine Funktion erfüllen kann.

Letzte Änderung dieses Artikels: 14.02.2012