Neuausrichtung der Organisation der Informations- und Kommunikationstechnik (IuK) in der Landesverwaltung

31.08.2009 Mit der im Zuge der Verwaltungsstrukturreform 2005 begonnenen Vereinheitlichung der Informations- und Kommunikationstechnik ist das Land noch nicht sehr weit gekommen. Zu den von Finanzministerium und Innenministerium im Dezember 2007 vorgelegten „Eckpunkten für ein Konzept zur Bündelung von IuK-Aufgaben durch Zusammenführung von Personal und von Sachmitteln an einer Stelle“ hat die Regierung noch keine Beschlüsse gefasst. Einige Ministerien leisten nachhaltig Widerstand und auch das Finanzministerium steht nicht mehr zu allen Teilen seines Vorschlags.

Finanz- und Innenministerium hatten im Kern vorgeschlagen, das ehemalige IuK-Zentrum des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum im Informatikzentrum Landesverwaltung BadenWürttemberg (IZLBW) zu belassen und die IuK-Zentren der Vermessung, der Justiz und der Umwelt ebenfalls in das IZLBW zu integrieren. In Fachverwaltungen sollten lediglich die fachlichen Vorgaben zum IuK-Einsatz verbleiben. Die technische Umsetzung sollte dagegen zentralisiert im IZLBW bzw. im Landeszentrum für Datenverarbeitung (LZfD) stattfinden. Die Ressorts sollten im Sinne von Fachaufsicht steuern und die IuK-Dienste der Zentren in einer Auftraggeber-Auftragnehmer-Beziehung auf Grundlage einheitlicher Regelungen und Vereinbarungen nutzen.

In dieser Umbruchzeit hat die Finanzkontrolle im Sinne einer Gesamtinventur die IuK-Organisation und -Ausstattung, das IuK-Personal, die Finanzmittel und die IuK-Planungen untersucht. Diese Bestandsaufnahme mittels umfangreicher Fragebogenaktion soll Basis für zukunftsorientierte Entscheidungen sein.

Letzte Änderung dieses Artikels: 14.02.2012