Rechtliche Betreuung

25.05.2009

  • Rechtliche Betreuung heißt, dass für eine volljährige Person ein Betreuer bestellt wird, der in einem festgelegten Umfang für sie rechtsgeschäftlich handelt.
  • Die Landesausgaben für die Betreuung Mittelloser haben sich in Baden-Württemberg zwischen 1992 und 2008 von 0,3 Mio. Euro auf 44,0 Mio. Euro erhöht. Die Zahl der anhängigen Betreuungen ist zwischen 1992 und 2007 von 40.315 auf 102.842 gestiegen. Das Land sollte einer weiteren Kostenexplosion entgegenwirken.
  • Die Vergütung der Berufs- und Vereinsbetreuer wurde zum 01.07.2005 pauschaliert. Dabei wurden der Zeitbedarf pauschal festgelegt und die Stundensätze der Berufs- und Vereinsbetreuer um 12,7 % angehoben. Die Berufsbetreuer sparen durch die Pauschalierung mindestens 10 % ihrer Arbeitszeit, weil sie ihre Einzeltätigkeiten nicht mehr nachweisen müssen. Die Berufsbetreuer haben die Zahl ihrer geführten Betreuungen nach der Reform um 18 % gesteigert. Ihr Einkommen hat sich um 24 % erhöht. Die Landesausgaben sind zwischen 2004 und 2006 um 37 % gestiegen. Die Betreuervergütung sollte um 4 % abgesenkt werden. Dies würde in Baden-Württemberg zu einer Haushaltsentlastung von 1,5 Mio. Euro führen.
  • Im Bundestag scheiterten bereits mehrere Initiativen der Länder, die Steuerfreiheit der Aufwandsentschädigung ehrenamtlicher Betreuer auszuweiten. Wird der Höchstbetrag für steuerfreie Aufwandsentschädigung nicht auf 2.100 Euro erhöht, so hemmt dies die Übernahme zusätzlicher Betreuungen durch ehrenamtliche Betreuer. Der Bundestag sollte dieses Hemmnis im Interesse der Länderhaushalte beseitigen.
  • Die Betreuerausgaben für Mittellose schwanken unter den Ländern stark zwischen 3,46 und 11,76 Euro je Einwohner. Zwar hat Baden-Württemberg im Ländervergleich die niedrigsten Ausgaben. Es bestehen jedoch erhebliche Unterschiede zwischen dem badischen (4,49 Euro je Einwohner) und dem württembergischen Rechtsgebiet (2,46 Euro je Einwohner). Lägen die Ausgaben je Einwohner im badischen Rechtsgebiet so niedrig wie im württembergischen, könnten 9,4 Mio. Euro an Betreuerausgaben eingespart werden. Das bundesweite Einsparpotenzial liegt bei 376 Mio. Euro
  • Maßgebende Faktoren für die Betreuerausgaben sind die Betreuungsdichte und der Anteil der Berufs- und Vereinsbetreuer. Im württembergischen Rechtsgebiet wird eine Betreuung eher vermieden. Die dort zuständigen Amtsnotare empfehlen seit Jahren, Vorsorgevollmachten zu erteilen. Die Betreuungsdichte liegt im württembergischen Rechtsgebiet bei nur 7,15 Betreuungen je 1.000 Einwohner, im badischen dagegen bei 11,65. Der Anteil der Berufs- und Vereinsbetreuer schwankt auf Kreisebene zwischen 13 % und 50 %. Im württembergischen Rechtsgebiet wurden zuletzt 37 % Berufs- und Vereinsbetreuer bestellt, im badischen 29 %. Hohe Berufsbetreuerquoten bestehen in Kreisen, in denen die Betreuungsbehörden Berufsbetreuungen großzügig vorschlagen. Auch gewinnen die Betreuungsbehörden und die Betreuungsvereine teilweise zu wenig ehrenamtliche Betreuer. Das Land kann mehr als 10 Mio. Euro einsparen, wenn Betreuungen konsequent vermieden werden und der Anteil der Berufs- und Vereinsbetreuer niedriger wird. Vormundschaftsgerichte, Betreuungsbehörden und Betreuungsvereine sollten in den örtlichen Arbeitsgemeinschaften Kennzahlen regelmäßig erörtern und eine klare Aufgabenverteilung untereinander vornehmen.
  • Der Kostendeckungsgrad des Landes im Betreuungsbereich lag 2006 bei 7 %. Der jährliche Verwaltungsaufwand des Landes (Personal- und Sachkosten) betrug 287 Euro je Betreuung. Eine Jahres- 7 gebühr zahlen nur jene 17 % der Betreuten, die über ein anrechenbares Vermögen verfügen. Deren Verwaltungsaufwand liegt regelmäßig über dem Durchschnittswert von 287 Euro. Die Mindestgebühr sollte von 50 Euro auf 300 Euro angehoben werden. Die Landeseinnahmen würden sich dadurch von 5 Mio. Euro um 0,7 Mio. Euro erhöhen.
  • Bei der Förderung der Betreuungsvereine wird das vordringliche Landesziel, ehrenamtliche Betreuer zu gewinnen, nicht erreicht. Die als Festbetragsförderung ausgestalteten Landeszuschüsse von 1,1 Mio. Euro bieten den Betreuungsvereinen keine Anreize, ehrenamtliche Betreuer zu gewinnen. Durch die Betreuungsrechtsreform 2005 haben die Betreuungsvereine ihre Einnahmen für hauptamtliche Betreuungen aus der Justizkasse um 1,4 Mio. Euro erhöht. Für die Betreuungsvereine besteht ein finanzieller Fehlanreiz, hauptamtliche Betreuungen zu übernehmen. Die Landesförderung sollte angepasst werden: Die Grundförderung sollte auf 8.000 Euro abgesenkt und für jeden neu gewonnenen sonstigen ehrenamtlichen Betreuer eine einmalige Zusatzförderung von 800 Euro gewährt werden.

Letzte Änderung dieses Artikels: 14.02.2012