Die BKV - Bäder- und Kurverwaltung Baden-Württemberg und ihre Beteiligungen an Bäder- und Kurunternehmen

08.11.2007 Der Rechnungshof fordert in dieser Beratenden Äußerung, die Landessbeteiligungen an den Staatsbädern aufzugeben. Er moniert, dass der Betrieb von Heilbädern keine Aufgabe des Landes ist, so dass die finanzielle Unterstützung einzelner Heilbäder nicht gerechtfertigt ist. Der Landeshaushalt könnte dadurch jährlich um 20 Mio. € entlastet werden.

Ausgaben des Landes für seine Staatsbäder

Die Unterhalts- und Investitionsausgaben für die Staatsbäder bzw. die Bäder- und Kurunternehmen mit Landesbeteiligung belasten den Landeshaushalt durchschnittlich mit 10 Mio. €/Jahr.

BKV - Bäder- und Kurverwaltung Baden-Württemberg

Der Rechnungshof empfiehlt den Rückzug des Landes aus Baden-Baden. Die BKV - Bäder- und Kurverwaltung Baden-Württemberg (BKV) sollte aufgelöst werden, weil sie keine Landesaufgaben wahrnimmt. Auch von den an die BKV verpachteten landeseigenen Bädern (Immobilien und Betriebsanlagen) in Baden-Baden und dem dortigen Kurhaus sollte sich das Land trennen. Dabei gilt es zu vermeiden, dass sich das Land in diesem Zusammenhang zu weiteren direkten oder indirekten finanziellen Leistungen an die Stadt Baden-Baden verpflichtet.

Beteiligungen der BKV an Bäder- und Kurunternehmen

Das Land sollte sich auch aus den Heilbädern Bad Wildbad, Bad Mergentheim und Badenweiler zurückziehen. Dazu sollte es sich von seinen von der BKV gehaltenen Beteiligungen an den dortigen Bäder- und Kurunternehmen trennen, weil ein wichtiges Interesse des Landes hieran nicht zu erkennen ist. Auch von den landeseigenen Bädern (zu denen umfangreicher Immobilienbesitz gehört), die an die Bäder- und Kurunternehmen in Bad Wildbad und Badenweiler verpachtet sind, sollte sich das Land trennen.

Umsetzung der Empfehlungen des Rechnungshofs

Das Land sollte das Ziel eines mittelfristigen Rückzugs aus dem Bäderbereich ernsthaft und nachdrücklich verfolgen. Der Rechnungshof zeigt Ansatzpunkte für Rückzugsmöglichkeiten auf.

Letzte Änderung dieses Artikels: 14.02.2012