Organisation, Wirtschaftlichkeit und Personalbedarf der Landesoberkasse Baden-Württemberg

20.12.2005 Der Rechnungshof fordert in seiner beratenden Äußerung einen weiteren Personalabbau und eine effizientere Aufgabenerledigung bei der Landesoberkasse Baden-Württemberg (LOK). Diese erledigt für die Mehrzahl der Dienststellen des Landes den Zahlungsverkehr und ist für die Buchführung und das Mahnwesen einschließlich der Beitreibung der Forderungen des Landes zuständig. Die vorliegende Untersuchung des Rechnungshofs zeigt ein beispielhaftes methodisches Vorgehen zur Optimierung von Landesbehörden. Im Ergebnis können bei der LOK 2,4 Mio. € sofort eingespart werden. Ein Vergleich mit anderen Bundesländern zeigt ein Einsparpotenzial von weiteren 1,4 Mio. € auf. Da die LOK bei Forderungen von insgesamt 40 Mio. € von der Beitreibung abgesehen hat, mahnt der Rechnungshof an, die LOK dürfe sich nicht von der Beitreibungsstelle zu einer Niederschlagungsstelle entwickeln. Darüberhinaus wird das Thema freiwerdender Personalressourcen innerhalb der Landesverwaltung erörtert und Lösungskonzepte vorgeschlagen.

Letzte Änderung dieses Artikels: 14.02.2012