Prüfung der Prozesskostenhilfe
23.08.2005
Der Rechnungshof fordert eine Ausgabensenkung bei der Prozesskostenhilfe. Er konnte durch einen Hinweis eine bundesweite Kostenexplosion verhindern, welche die Länderhaushalte mit jährlich bis zu 540 Mio. € zu belasten drohte. Die Untersuchung der Finanzkontrolleure liefert eine verlässliche Datenbasis, zeigt Schwachstellen bei der Gewährung von Prozesskostenhilfe im Land auf und macht konkrete Vorschläge zur Ausgabenreduzierung. Im Jahr 2003 hat das Land insgesamt 57 Mio. € für Prozesskostenhilfe aufgewendet und war an über der Hälfte aller Ehescheidungen finanziell beteiligt. Die Bewilligungspraxis weist Mängel auf, wobei insbesondere eine intensivere Überprüfung der Bedürftigkeit geboten ist. Letztlich fordert der Rechnungshof eine stärkere Kostenbeteiligung der Parteien durch einen Systemwechsel vom Zuschuss- zum Darlehensprinzip.