Der Wegweiser zur Denkschrift bietet eine Übersicht und wesentliche, knappe Informationen zu allen Denkschriftbeiträgen in der Reihenfolge der Druckfassung
Der Rechnungshof gibt in 24 Einzelbeiträgen zahlreiche Hinweise zur Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Landesverwaltung
Die finanzielle Ausstattung von landesbeteiligten Unternehmen sollte bedarfsgerecht sein. Nicht betriebsnotwendige finanzielle Mittel sollten dem Landeshaushalt zugeführt werden.
Die Liquiditätssituation landeseigener Unternehmen sollte durch ein Liquiditäts-Monitoring enger überwacht werden.
Jurist aus dem Verkehrsministerium übernimmt die Leitung der Abteilung V in Karlsruhe
Er wird zukünftig für die Bereiche Staatliche Hochbaumaßnahmen, den Landesbetrieb Vermögen und Bau sowie für das Umwelt- und Verkehrsministerium zuständig sein
Der Wegweiser zur Denkschrift bietet eine Übersicht und wesentliche, knappe Informationen zu allen Denkschriftbeiträgen in der Reihenfolge der Druckfassung
Der Rechnungshof gibt in 25 Einzelbeiträgen auf 216 Seiten zahlreiche Hinweise zur Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Landesverwaltung