Der Wegweiser zur Denkschrift bietet eine Übersicht und wesentliche, knappe Informationen zu allen Denkschriftbeiträgen in der Reihenfolge der Druckfassung
Der Rechnungshof gibt in 26 Einzelbeiträgen zahlreiche Hinweise zur Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Landesverwaltung
Der Fokus auf die Förderung uneingeschränkt gigabitfähiger Technologien sollte beibehalten werden.
Der Mitfinanzierung der Bundesförderung sollte weiterhin konsequent Priorität eingeräumt werden. Die Inhalte des ergänzenden Landesförderprogramms sind zu klären.
Die Förderung ist grundsätzlich zweckmäßig organisiert, es bestehen aber Möglichkeiten zur Optimierung.
Die strategischen Ansätze und Planungen sollten in einer Breitbandstrategie zusammengeführt und der Förderbedarf laufend überprüft werden.
Die Polizei sollte das geplante elektronische Fahrtenbuch zügig einführen.
Die Anzahl der Fahrzeuge sollte sich stärker am tatsächlichen Bedarf orientieren.
Um die Wirtschaftlichkeit des Fuhrparks zu verbessern, sollten verstärkt Fahrzeugpools gebildet und die Kriterien für den Nachersatz von Fahrzeugen überprüft werden.
Das Land sollte die Kindergeldaufgaben für die Landesbediensteten vom Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) auf die Bundesagentur für Arbeit (BA) übertragen.
Dabei wäre die Beibehaltung der Qualitätsstandards bei den Serviceleistungen für die Bediensteten sicherzustellen.
Die beim LBV nach der Übertragung freiwerdenden Personalstellen sollten zur Beseitigung nachgewiesener Personalengpässe in anderen Aufgabenbereichen des Landesamts verwendet werden.